Rechtsanwältin Alisa-S. Schmidt
Ihre Anwältin in Norddeutschland für Strafvollzug, Strafvollstreckung und Auslieferungsrecht
- Sie erwarten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder sind zu einer solchen bereits rechtskräftig verurteilt worden?
- Das Gericht hat eine Maßregel gem. §§ 63, 64 oder 66 StGB gegen Sie angeordnet?
- Beabsichtigt das Gericht eine gegen Sie verhängte Bewährungsstrafe zu widerrufen?
- Sie sollen an einen anderen Staat zum Zwecke der Strafverfolgung oder -vollstreckung ausgeliefert werden?
Rechtsanwältin Schmidt setzt sich im Raum Hamburg, Schleswig-Holstein & Niedersachsen engagiert für Ihre Rechte ein.
Kontakt:
Schmidt Strafverteidigung
Rothenbaumchaussee 73
20148 Hamburg
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Fax + 49 (0) 40 / 4 11 11 46 70