Tätigkeitsgebiete
Strafverteidigung
- Ihnen wird vorgeworfen eine Straftat begangen zu haben?
- Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten?
- Sie wurden vorläufig festgenommen oder Ihre Wohnung wird von der Polizei durchsucht?
- Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
- Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage gegen Sie erhoben?
- Das Gericht hat bereits einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt?
Dann sollten Sie sich so schnell wie möglich an die StrafverteidigerIn Ihres Vertrauens wenden.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Strafverteidigung erhalten Sie hier.
Strafvollstreckung & Strafvollzug
Sie sind bereits rechtskräftig verurteilt worden und
- Ihnen droht ein Bewährungswiderruf,
- Sie müssen eine Haftstrafe antreten oder
- Sie befinden sich bereits in Haft
und haben Fragen bezüglich des Ablaufs, einer vorzeiten Entlassung, der Verlegung in den offenen Vollzug oder der Gewährung von Vollzugslockerungen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter und stehe Ihnen während dieser schwierigen Zeit jederzeit zur Seite.