Der weitere Verlauf
So wie viele meiner Kollegen und Kolleginnen, beginne ich meine Tätigkeit grundsätzlich erst nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses (§ 9 RVG). Nach Zahlungseingang werde ich
- für Sie Akteneinsicht beantragen,
- gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln,
- Sie außergerichtlich gegenüber Behörden oder Privatpersonen und/oder gerichtlich vertreten