Kosten meiner Beauftragung

Grundsätzliches

Die Vergütung einer RechtsanwältIn orientiert sich maßgeblich an den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 2 RVG) festgelegten Gebühren. Darüber hinaus kann eine RechtsanwältIn gem. § 3a RVG eine Honorarvereinbarung mit der Mandantschaft treffen, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht.

Sollten Sie in finanzielle Nöte geraten sein, jedoch dringend anwaltlichen Rat benötigen, werde ich gerne mit Ihnen gemeinsam nach einer vernünftigen Lösung suchen.

Strafverteidigung

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Verfahrensstand, dem Umfang der Tätigkeit und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand sowie der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage Ihres Falls. Eine abschließende Beurteilung der durch meine Beauftragung entstehenden Kosten kann daher zumeist erst nach Gewährung von Akteneinsicht erfolgen.

Im Rahmen einer Pflichtverteidigung richten sich die Gebühren grundsätzlich nach § 2 RVG. In einem solchen Fall werden die anfallenden Kosten zunächst von der Staatskasse übernommen. Die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung sind in § 140 StPO geregelt. Gerne überprüfe ich, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Pflichtverteidigerin möglich ist.

Sollte bereits ein/e Pflichtverteidiger/in für Sie bestellt worden sein, ist ein Wechsel des rechtlichen Beistands nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um sicherzustellen, dass Sie die Verteidigerin Ihrer Wahl erhalten, sollten Sie sich frühzeitig informieren und einen entsprechenden Auftrag erteilen. Am besten speichern Sie sich bereits jetzt meine Kontaktdaten ab, um diese im Fall der Fälle griffbereit zu haben.